Der Deutsche Foxterrier-Verband e. V. (DFV)
- vormals Deutscher Foxterrier-Klub v. 1889 e.V. -
ist ein selbständiger Rassehunde-Zuchtverein,
Gründungsmitglied des
Verbandes für das Deutsche Hundewesen e. V. (VDH)
und Mitglied des
Jagdgebrauchshundverbandes e.V. (JGHV).
Entsprechend der geltenden Satzung des VDH liegt die Zuchthoheit
- d.h. die Zucht, die Führung des Zuchtbuches und des
Registers (Livre d'Attend) - bei den Zuchtvereinen.
Sie sind im Rahmen ihrer Vereinsgewalt für alle Fragen der Zucht ihrer Rasse
zuständig und gegenüber dem VDH verantwortlich.
Das Internationale Zuchtreglement der
Fédération Cynologique Internationale (FCI)
und die Zucht-Ordnung des VDH sind für alle Mitgliedsvereine verbindlich.
Die Mitgliedsvereine sind verpflichtet, ihre vereinseigene Zucht-Ordnung
der des VDH anzugleichen.
Die Zuchtvereine sollen jedoch den Züchtern nicht
durch ein Übermaß an formalen Bestimmungen die Möglichkeit zu einer
freien züchterischen Entfaltung nehmen.
Unter diesen Prämissen wird im einzelnen folgendes festgelegt:
Grundbedingung für die Zucht von Foxterriern ist deren artgerechte Haltung, Fütterung und Pflege im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der rassebedingten Besonderheiten.
Für Zuchthunde und Welpen muß mindestens sehr gute Zwingerhaltung
gesichert sein - dafür sind Freiauslauf und menschliche Zuwendung
Grundvoraussetzungen.
Das Zuchtziel ist der erbgesunde und wesensfeste Foxterrier, der auf Zuchtschauen und jagdlichen Prüfungen gleichermaßen hervorsticht, sich in der Jagdpraxis bewährt und sich als Haus- und Begleithund stets freundlich, aufgeschlossen und furchtlos zeigt.
Die Zuchthunde müssen erbgesund und wesensfest sein, ein gutes Geschlechtsgepräge aufweisen und den Rassekennzeichen der FCI entsprechen.
Zum Erreichen des hohen Zuchtzieles muß jeder Züchter höchste Anforderungen an seine Zuchthunde stellen.
3.1
Zur Zucht zugelassen sind Rüden mit der Formwertnote
"Vorzüglich" (V) und Hündinnen mit der
Formwertnote "Sehr gut" (SG).
3.2
Zur Zucht empfohlen sind Hunde mit höheren Qualifikationen.
3.3
Zur Zucht nicht zugelassen sind Hunde mit groben Mängeln
wie z.B.
3.4
Eine künstliche Besamung bedarf der vorherigen Genehmigung
durch den Hauptzuchtwart des DFV.
3.5
Eine Verpaarung der beiden Haararten ist nicht gestattet.
Das Mindestzuchtalter für Hündinnen beträgt 15 Monate; das Zuchtalter darf nur in begründeten Einzelfällen das vollendete 8. Lebensjahr überschreiten.
Hündinnen, die innerhalb von 9 Monaten zwei Würfe aufgezogen haben, dürfen erst nach einer Zuchtpause - frühestens 10 Monate nach dem letzten Wurf - wieder gedeckt werden.
Paarung von Verwandten 1. Grades (Inzestzucht) bedarf der vorherigen Zustimmung des Hauptzuchtwartes des DFV.
Diese notwendige Maßnahme soll ausschließlich der Förderung der
planmäßigen Zucht von erbgesunden und wesensfesten Foxterriern dienen.
Alle Züchter - insbesondere die Anfänger - sind aufgefordert, sich vermehrt der Beratung erfahrener Zuchtwarte zu bedienen,um erbliche Defekte zu vermeiden und Gesundheit und Wesensfestigkeit zu gewährleisten.
Die Züchter haben den Beauftragten des DFV, insbesondere den Zuchtwarten, die Kontrollen von Wurf, Mutterhündin und Aufzuchtbedingungen zu ermöglichen. Wurfkontrollen und Wurfabnahmen sind wesentliche Elemente der kontrollierten Rassehunde-Zucht im VDH.
Sämtliche Welpen sind bei der Wurfabnahme im rechten Ohr zu tätowieren.
Das Auftreten erblicher Defekte ist zu erfassen und meldepflichtig. Der DFV führt darüber Aufzeichnungen und bekämpft sie nötigenfalls mit züchterischen Maßnahmen.
Der Wurf soll frühestens im Alter von 7 Wochen vom Tierarzt gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose (SHL + P) geimpft werden. Im Beisein der Mutterhündin ist er im Zwinger des Züchters vom Zuchtwart abnehmen und tätowieren zu lassen. Schutzimpfung und Wurfabnahme sind dem Zuchtbuchamt auf dem Formblatt anzuzeigen.
Die Welpen dürfen frühestens im Alter von 8 Wochen abgegeben werden.
Jeder Züchter ist verpflichtet, ein Zwingerbuch über alle Einzelheiten des Zuchtgeschehens in seinem Zwinger zu führen. Jeder Deckrüdenbesitzer hat entsprechende Aufzeichnungen über alle Deckakte zu machen. Die Verwendung des VDH-Zwingerbuches wird empfohlen.
10.1
Zur jagdlichen Leistungszucht werden nur Foxterrier zugelassen,
deren Ahnentafel mit dem grünen Stempelaufdruck
"Geeignet zur jagdlichen Leistungszucht" gekennzeichnet ist.
10.2
Für die Zuchtzulassung ist eine Formwertnote gemäß Ziffer 3.1 anzustreben, jedoch nicht Bedingung.
10.3
Wenn beide Elternteile zur Zucht zugelassen sind und die Schonfrist-Bedingung für die Hündin erfüllt ist, erhalten die Ahnentafeln der Welpen den grünen Stempelaufdruck "Aus jagdlicher Leistungszucht". Die Kennzeichnung erfolgt durch den Hauptleistungswart des DFV und ist formlos mit der Wurfmeldung zu beantragen.
11.1 Anlagen
Bestandteil dieser Zucht-Ordnung sind folgende Anlagen:
11.2 Inkrafttreten
Die Zucht-Ordnung in der vorstehenden Fassung wurde auf
der außerordentlichen Delegiertenversammlung des DFV
am 24. November 1990 beschlossen und mit sofortiger Wirkung
in Kraft gesetzt.